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  • AGB für Unternehmer

    Zu den AGB für Privatkunden

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER
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    (Stand 01.11.2023)

    1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    (2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sektmanufaktur Schloss VAUX AG (im Folgenden Schloss VAUX) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Schloss VAUX mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

    (3) Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

    (4) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Schloss VAUX ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Schloss VAUX auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

    (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

    (2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Der Käufer ist an das Angebot bis zum Ablauf des 14. auf den Tag des Angebots folgenden Werktages gebunden.

    (3) Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

    (1) Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten zzgl. der Transportversicherung (Brand, Bruch und Diebstahl) in Höhe von 0,8 % des Warenwertes. 1/1 entspricht 0,75 l und ½ entspricht 0,375 l; Magnum entspricht 1,5 l. VAUX Träublein zzgl. gesetzlichem Pfand.
    (2) Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per Post, Spedition oder Lieferwagen.

    (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

    (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder so weit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

    (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

    (4) Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

    (5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

    (1) Wir akzeptieren Zahlung per Rechnung, Kreditkarte (Mastercard und Visa) und Lastschrift. In Einzelfällen (z.B. bei Neukunden) behalten wir uns die Zahlung per Vorauskasse vor. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zahlung 20 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

    (2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

    (3) Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese durch uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    (1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist.

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Die vorstehende Regelung gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.

    (3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

    (1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

    (2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Leichte Abweichungen von Abbildungen oder Angaben im Text behalten wir uns vor.

    (3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

    (4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

    (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.

    (6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

    (7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

    (8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

    (9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

    (10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

    (11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

    (1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

    (2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

    (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

    (2) Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen bei Arglist von Schloss VAUX (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

    (3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    (1) Im Falle Höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (wie u.a. Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, staatlichen Beschränkungen, Verbote, Embargos, Arbeitskämpfe, Unruhen) sind die Vertragspartner für die Dauer der Störung um den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

    (2) Wenn absehbar ist, dass bei Schloss VAUX die Störung durch höhere Gewalt länger als vier Wochen (4) dauern wird, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn für den Käufer ein Abwarten unzumutbar sein würde.

    (1) Wir speichern und verarbeiten die im Rahmen Ihres Bestellvorgangs angegebenen personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, bestellte Waren zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Weitere Hinweise zum Umgang mit Daten und zu den Rechten als Betroffener sind unseren Hinweisen zum Datenschutz zu entnehmen.

    (2) Eine Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck, etwa zum Versand unseres Newsletter, nehmen wir nur vor, wenn uns die entsprechende Einwilligung des Betroffenen vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) oder wir ein berechtigtes Interesse an dieser Speicherung und Verarbeitung haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Etwaige Einwilligungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an kontor(at)schloss-vaux.de oder Schreiben an uns widerrufen werden

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund seines Kohlensäuregehaltes Sekt in der verschlossenen Flasche einen hohen Innendruck aufweist, der bei einer Temperatur von 20° C mindestens 3,5 bar beträgt. Jede Flasche Sekt ist daher mit der notwendigen Sorgfalt und Vorsicht zu behandeln, vor allem beim Öffnen und beim Transport. Von einer Lagerung in Tonröhren raten wir ausdrücklich ab. Die raue Oberfläche wirkt wie ein Glasschneider und kann die Sektflaschen beschädigen, bedingt durch den hohen Innendruck kann die Flasche platzen. Der Käufer ist verpflichtet, Dritte hierauf besonders hinzuweisen.

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG, UN-Konvention über den internationalen Warenkauf) finden keine Anwendung.

    (2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dieser Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart gelten.

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